Wissen · Digitalisierung

Warum Regalprüfungen digital dokumentieren?

Kurz gesagt: Weil digitale Dokumentation Medienbrüche vermeidet: Fotos, Prüfpunkte und Mängel entstehen direkt am Regal und stehen sofort im Prüfprotokoll — ohne Zettelwirtschaft, ohne Nacharbeit, ohne Informationsverlust.

Das Problem mit Papier und Handyfotos

Klassisch bedeutet Regalprüfung: Checkliste auf Klemmbrett, Fotos auf dem privaten Handy, Notizen auf Zetteln. Am Schreibtisch beginnt dann die eigentliche Arbeit: Fotos zuordnen, handschriftliche Notizen entziffern, ein Protokoll erstellen. Bei vielen Anlagen oder mehreren Kunden wird das zum Engpass.

Was digitale Dokumentation konkret verändert

  • Geführte Checklisten: kein Prüfpunkt geht verloren
  • Fotos werden automatisch dem richtigen Prüfpunkt zugeordnet
  • Das Prüfprotokoll entsteht automatisch aus den Prüfdaten
  • Ergebnisse sind sofort teilbar und dauerhaft archiviert
  • Offene Mängel bleiben bis zur Erledigung nachverfolgbar

Nachvollziehbarkeit gegenüber Behörden und Versicherungen

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Prüfergebnisse aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Digitale Protokolle sind dabei im Vorteil: Sie sind durchsuchbar, vollständig und lassen sich bei Audits oder nach Schadensfällen sofort vorlegen.

Skalierbarkeit für Prüfer und Betreiber

Für selbstständige Regalprüfer entscheidet die Dokumentationsqualität über den Aufwand pro Prüfung — und damit über die Wirtschaftlichkeit. Für Betreiber mit mehreren Standorten schafft digitale Dokumentation erstmals einen einheitlichen Überblick über alle Anlagen.

Praktische Bedeutung

Der größte Hebel liegt in der gesparten Nachbereitung: Das Protokoll ist mit Prüfungsende fertig — nicht zwei Stunden später.

Regalprüfung mit PrüfAssist

PrüfAssist wurde genau dafür gebaut: Regalprüfung digital, strukturiert und nachvollziehbar — inklusive Kundencenter für die Übergabe der Unterlagen.

Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von BetrSichV, TRBS 1203 und DIN EN 15635.