Wissen · Qualifikation
Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?
Kurz gesagt: Eine befähigte Person ist nach TRBS 1203 jemand, der durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Kenntnisse verfügt, um Arbeitsmittel wie Regalanlagen sicher zu prüfen.
Die Definition nach TRBS 1203
Die TRBS 1203 konkretisiert den Begriff aus der Betriebssicherheitsverordnung. Befähigt ist nicht einfach „jemand mit Erfahrung“, sondern eine Person, die drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt: einschlägige Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der zu prüfenden Arbeitsmittel.
Die drei Voraussetzungen im Detail
- Berufsausbildung: eine abgeschlossene fachliche Ausbildung, die zum Verständnis von Regalanlagen befähigt — häufig technisch oder handwerklich
- Berufserfahrung: praktische Erfahrung im Umgang mit Regalanlagen und ihren typischen Schadensbildern
- Zeitnahe Tätigkeit: regelmäßige Arbeit mit dem Prüfgegenstand, damit Kenntnisse aktuell bleiben
Kenntnis der Regelwerke
Zur Qualifikation gehört außerdem die Kenntnis der einschlägigen Regelwerke: Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203, DIN EN 15635 sowie die DGUV-Informationen 208-043 und 208-061. Schulungen zur Regalprüfung vermitteln und dokumentieren genau diese Inhalte.
Beauftragung und Weisungsfreiheit
Der Arbeitgeber bestellt die befähigte Person schriftlich oder nachweisbar zur Prüfung. Bei der Experteninspektion kommt die Weisungsfreiheit hinzu: Die prüfende Person muss frei von fachlichen Weisungen bewerten können — unabhängig davon, ob sie intern oder extern tätig ist.
Praktische Bedeutung
Halten Sie Qualifikation und Beauftragung schriftlich fest — sie sind Teil der Prüfdokumentation und werden bei Audits und nach Unfällen angefragt.
Regalprüfung mit PrüfAssist
PrüfAssist dokumentiert Prüfer, Datum und Ergebnis jeder Prüfung automatisch im Protokoll — die Nachverfolgbarkeit ist eingebaut.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von BetrSichV, TRBS 1203 und DIN EN 15635.