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Was ist eine Experteninspektion?
Kurz gesagt: Die Experteninspektion ist die umfassende, mindestens alle zwölf Monate durchzuführende Gesamtuntersuchung einer Regalanlage nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person — mit schriftlichem Prüfbericht.
Definition und Einordnung
Während die Sichtkontrolle den laufenden Betrieb begleitet, ist die Experteninspektion die gründliche, systematische Untersuchung der gesamten Anlage: Tragstruktur, Bauteile, Sicherungen, Verankerungen, Belastung und Beschilderung. Sie wird mindestens einmal in zwölf Monaten fällig.
Sichtkontrolle und Experteninspektion im Vergleich
| Aspekt | Sichtkontrolle | Experteninspektion |
|---|---|---|
| Intervall | Regelmäßig, üblich wöchentlich — nach Gefährdungsbeurteilung | Mindestens alle 12 Monate |
| Prüfer | Geschultes, befähigtes Personal im Betrieb möglich | Befähigte Person, weisungsfrei — intern oder extern |
| Umfang | Äußerlich erkennbare Schäden und Auffälligkeiten | Systematische Untersuchung der gesamten Anlage |
| Ergebnis | Meldung von Auffälligkeiten, kurze Festhaltung | Schriftliches Prüfprotokoll mit Bewertung und Maßnahmen |
Ablauf einer Experteninspektion
- Vorbereitung: Anlagendaten, bauliche Veränderungen und bisherige Berichte sichten
- Begehung: systematische Untersuchung aller Regalreihen und Bauteile
- Bewertung: Schäden nach dem Ampelsystem einordnen und Maßnahmen ableiten
- Bericht: schriftliches Prüfprotokoll mit Ergebnis und Fristen
- Nachverfolgung: Behebung der Mängel kontrollieren und dokumentieren
Wer die Experteninspektion durchführen darf
Durchgeführt wird die Experteninspektion von einer befähigten Person nach TRBS 1203, die dabei weisungsfrei tätig sein muss. Üblich sind externe Regalprüfer oder entsprechend qualifizierte interne Kräfte.
Praktische Bedeutung
Planen Sie die Experteninspektion fest im Jahreszyklus ein — und halten Sie die Berichte so dokumentiert, dass Behörde oder Versicherung sie jederzeit einsehen können.
Regalprüfung mit PrüfAssist
PrüfAssist führt die Experteninspektion digital durch — vom ersten Prüfpunkt bis zum unterschriftsreifen PDF-Bericht.
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Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von BetrSichV, TRBS 1203 und DIN EN 15635.