Wissen · Qualifikation

Wer darf Regale prüfen?

Kurz gesagt: Regale dürfen nur durch befähigte Personen geprüft werden — Menschen mit einschlägiger fachlicher Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der einschlägigen Regelwerke. Das kann internes Personal oder ein externer Regalprüfer sein.

Was ist eine befähigte Person?

Der Begriff kommt aus der Betriebssicherheitsverordnung und wird in der TRBS 1203 konkretisiert: Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung verfügt.

Interne oder externe Prüfer — was ist erlaubt?

Beides ist möglich. Viele Betreiber bilden eigene Mitarbeitende zu befähigten Personen aus; andere beauftragen externe Regalprüfer oder Prüfunternehmen. Bei der Experteninspektion muss die prüfende Person zusätzlich weisungsfrei tätig sein können — sie darf bei der Bewertung nicht angewiesen werden.

Welche Verantwortung beim Arbeitgeber bleibt

Auch bei externer Vergabe bleibt der Arbeitgeber verantwortlich: Er muss die Prüfung veranlassen, geeignete Prüfer auswählen und sicherstellen, dass festgestellte Mängel behoben werden.

Woran man qualifizierte Regalprüfer erkennt

  • Nachweisbare Schulung zur Regalprüfung (z. B. nach DIN EN 15635)
  • Praktische Erfahrung mit Regalanlagen und typischen Schadensbildern
  • Aktuelle Kenntnis von BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV-Regelwerk
  • Strukturierte, schriftliche Prüfprotokolle mit eindeutiger Bewertung

Praktische Bedeutung

Lassen Sie sich Qualifikation und Schulungsnachweise zeigen — und achten Sie auf ein klares, nachvollziehbares Prüfprotokoll als Arbeitsnachweis.

Regalprüfung mit PrüfAssist

PrüfAssist unterstützt interne wie externe Prüfer gleichermaßen: geführte Checklisten sorgen für einheitliche Prüfqualität, unabhängig davon, wer prüft.

Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von BetrSichV, TRBS 1203 und DIN EN 15635.